Unsere Leistungen
Die Druckprüfung und Desinfektion mit anschließender Probenahme nach Trinkwasserverordnung erfolgt durch unsere Fachkräfte.
Sie erhalten professionelle Dienstleistungen rund um Druckprüfung, Desinfektion und eventuell erforderliche Rohrmontagen.
Druckprüfung nach W400-2
„Jede Rohrleitung ist nach der Verlegung einer Wasserdruckprüfung zu unterziehen, um die Dichtheit bzw. ordnungsgemäße Ausführung und den Einbau der Rohre, Armaturen, Formstücke, Verbindungen und weitere Rohrleitungsteile […] sicherzustellen.“ (DVGW Arbeitsblatt W400-2 Punkt 16.1).
Messverfahren
Druckprüfungen nach DVGW Arbeitsblatt W400-2
- Beschleunigtes Normalverfahren für Stahl und Gussleitungen mit Zementmörtelauskleidung
- Kontraktionsverfahren für Kunststoffleitungen
- Normalverfahren für alle Leitungen
Messtechnik
mikromec® DpKiT Erstzertifizierung und Kalibrierung durch DKD
Detaillierte Dokumentation und Darstellung der atmosphärischen und physikalischen Daten mit MMgrafix.
Dokumentation
Der Verlauf der Druckprüfungen wird exakt registriert. Am Ende der Druckprüfung steht ein aussagefähiges und anerkanntes Protokoll, das Festigkeit und Dichtigkeit des überprüften Rohrsystems nachweist.
Desinfektion und Dichtheitsprüfung von Trinkwasserbehältern
Als Lebensmittel Nr. 1 muss Trinkwasser zu jeder Zeit hygienisch einwandfrei und genießbar sein. Aus diesem Grund sollten Anlagen und Leitungssysteme zur Trinkwasserversorgung regelmäßig – mindestens einmal pro Jahr – hygienisch gereinigt werden. Auf Grund der chemisch-physikalischen Eigenschaften von Biofilmen und anderen organischen Verunreinigungen, die sich auf wasserberührten Oberflächen absetzen bzw. dort anhaften, können diese mit Wasser allein nicht restlos entfernt werden. Wir reinigen Ihre Hochbehälter- Wasserkammern nach dem DVGW Arbeitsblatt W300-1.
Probeentnahme von Trinkwassersystemen
Die Reinheit des Trinkwassers muss überprüft werden.
Für jede Trinkwasserleitung gilt in Deutschland Prüfpflicht; die Reinheit einer Leitung muss vor ihrer Inbetriebnahme untersucht und bestätigt werden. Erst, wenn sie als solche bestätigt wurde, darf sie an ein bereits bestehendes Wasserleitungsnetz angebunden werden.
Die regelmäßige Prüfung von Trinkwasserleitungen hat einen hoch sensiblen Hintergrund. Es geht dabei um genaueste Hygieneauflagen, die die Tauglichkeit unseres Wassers als Lebensmittel immer wieder bestätigen.
Und das hat seinen Grund: Hierzulande verbrauchen die Menschen rund 100 Liter Wasser pro Kopf pro Tag.
Mit einer amtlichen Mitteilung vom 14. Mai 2018 wurde von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) eine strengere Anforderung an die Trinkwasserverordnung festgelegt. Seitdem muss eine Unparteilichkeit der Probenehmer gegenüber dem Betreiber (oder sonstigen Inhaber) gewährleistet sein. Das heißt, der Bauherr, beteiligte Baufirmen oder der Betreiber der Wasserleitung dürfen selbst keine Probe nehmen. Nur direkt in das Qualitätsmanagement des Labors eingebundene und auf „Herz und Nieren“ geprüfte Probenehmer dürfen Proben entnehmen.
Höchste Qualität bei Rechtssicherheit also. Wir sind ein solcher zertifizierter Probenehmer. Fragen Sie uns.